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Die rechtliche Beratung von Kfz-Händlern und deren Vertretung vor Gericht benötigt genaue Kenntnis der sehr speziellen Rechtslage im Kfz-Bereich. Dazu gehört neben fundiertem Wissen über die geltenden heimischen Bestimmungen, auch umfassende Erfahrung im Umgang mit europarechtlichen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen. Gerade die Kfz-Branche ist durch auf sie zugeschnittene Bestimmungen der Europäischen Union, wie den Kfz-Gruppenfreistellungsverordnungen, im besonderen Maße durch EU-Gesetze und der darauf gegründeten Judikatur geprägt und mitgestaltet worden.

Kfz-Händler und Vertragswerkstätten benötigen daher gerade gegenüber Importeuren und Herstellern Spezialisten, die mit der aktuellsten Rechtslage, aber auch den Gepflogenheiten der Branche bestens vertraut sind. Bei Überprüfungen von Händler- und Werkstättenverträgen, der Berechnung und Durchsetzung von Ausgleichsanspruch und Investitionsersatz ist kompetente und hochqualifizierte Rechtsvertretung unumgänglich. Branchenanwalt Dr. Friedrich Knöbl blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung als Kfz-Händlervertreter zurück und hat mit richtungsweisenden Entscheidungen, die er vor österreichischen Höchstgerichten für die Händler erkämpft hat, die Rechtsgestaltung in diesem sehr speziellen Rechtsbereich in den letzten Jahren entscheidend mitgestaltet.

Dr. Brenner vereint mit Dr. Knöbl eine langjährige Zusammenarbeit, die es ihm ermöglicht bei sämtlichen Fragen des Kfz-Handelsvertreterrechtes und der Ausgestaltung und rechtlichen Interpretation von Händler- und Werkstättenverträgen zu beraten und zu vertreten.

Brenner & Klemm ist Mitglied im Netzwerk der European Distribution Lawyers.